Deine russische Bekanntschaft nach Deutschland einladen
Ein weiterer Schritt in einer Fernbeziehung ist Deiner Auserwähltin Deine Heimat und Dein Leben zu zeigen. Wenn Euer erstes Treffen in Osteuropa gut verlaufen ist und Ihr Euch weiter kennenlernen möchtet, wäre der nächste sinnvolle Schritt eine Einladung nach Westeuropa.
Welche Einreisebestimmungen beachten?
Seit 2017 gestaltet sich die Einreise für eine ukrainische Frau sehr einfach. Sie darf Dich bis zu 90 Tage (je Halbjahr) visafrei besuchen. Hierfür muss sie lediglich im Besitz eines biometrischen Reisepasses sein. Mehr darüber erfährst Du in „Ukrainische Frauen kennenlernen: Jetzt visafrei in Europa einreisen!“.
Die Frauen aus Russland, Weißrussland und Kasachstan brauchen ein Einreisevisum (ein Schengen Visum). Mit diesem Visum können sie bis zu 90 Tage innerhalb eines halben Jahres in den Ländern der Europäischen Union bleiben. Beantragt wird das Visum in der deutschen Botschaft des Heimatlandes Deiner Bekanntschaft.
Das Schengen Visum könnte mit folgenden Begründungen beantragt werden:
- Als Touristenvisum, in dem das Ziel eine Reise in Europa ist (Urlaub, Sehenswürdigkeiten, etc.).
- Als Besuchervisum (Visum zum Besuchsaufenthalt): Eine Reise für einen Privatbesuch.
Touristen- oder Besuchervisum?
Das Touristenvisum ist im Vergleich zu dem Besuchervisum teurer und riskanter. Die Person, die das Touristenvisum beantragt, muss ihre Reisepläne der Botschaft nachweisen (das heißt die Flugtickets, Buchung und Zahlung des Hotels zeigen). Dies wird oftmals von Romance-Scammern missbraucht. Das ist ein gängiger Anlass der Scammer von einem Mann hohe Geldsummen für eine Kennenlernen-reise anzufragen. Bei einem Visum zum Besuchsaufenthalt fällt der Nachweis der Hotel-Buchung weg. Stattdessen verlangt die Botschaft eine Verpflichtungserklärung von einem deutschen Bürger. Um eine Verpflichtungserklärung zu formalisieren, werden die deutschen Behörden einen Nachweis der Identität der Dame brauchen, was für Scammer wiederum sehr ungünstig ist.
Visum zum Besuchsaufenthalt
Um einen Antrag auf das Besuchervisum bei dem deutschen Konsulat in ihrem Land zu stellen, wird Deine Auserwählte Flugtickets, eine Krankenversicherung und eine Verpflichtungserklärung brauchen*. Die Verpflichtungserklärung ist auch als „Einladung“ bekannt – Sie ist eine offizielle Form der Einladung und die Pflichtenübernahme für einen ausländischen Bürger. Dieses Dokument kannst Du bei Deiner örtlichen Ausländerbehörde beantragen. Sie benötigen unter anderem eine Kopie des Reisepasses und die Anschrift der Dame. Welche Unterlagen genau von Dir verlangt werden, erfährst Du direkt vor Ort.
Auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge findest Du Deine nächstliegende Ausländerbehörde: www.bamf.de
Sobald Du die Verpflichtungserklärung erhalten hast, sendest Du das Original per Post (beispielsweise DHL Express Dokumentenversand) nach Russland zu Deiner Bekanntschaft. Diese Benötigt sie für den Visumantrag.
* Außerdem ist es notwendig nachzuweisen, dass die Dame eine Rückkehr in ihre Heimat anstrebt. Hierfür eignet sich beispielsweise eine Bescheinigung der aktuellen Arbeitsstelle oder eines Studiumplatzes, Urkunden über Wohn-Eigentum, Kontoauszüge über vorhandene finanzielle Mittel, etc.. Dies gilt für beide Visa-Typen. Alle Informationen über die benötigten Unterlagen findet Ihr auf der Website der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland. Alternativ kann sich auch ein Reisebüro um die Unterlagen kümmern.
Weitere Informationen
Hier sind ausgewählte Links zu Informationen vom Auswärtigen Amt: