Visum für Deutschland: Was ist eine Einladung?
Du möchtest eine Russin nach Deutschland einladen?
Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Bürger der Russischen Föderation, der Republik Belarus und der Republik Kasachstan ein Visum. In diesem Artikel erhältst Du Informationen zur Einladung (Verpflichtungserklärung) - ein Dokument, welches für ein Besuchervisum für Deutschland (Visum für eine private Reise) erforderlich ist.
Für die Beantragung eines deutschen Besuchervisums werden einige Dokumente benötigt. Unter anderem muss Deine osteuropäische Bekanntschaft eine Einladung beim Konsulat in ihrem Heimatland einreichen.
Was ist eine Einladung?
Eine Einladung (Verpflichtungserklärung) ist ein offizielles Dokument, welches die Annahme von (finanziellen) Verpflichtungen des Einladenden gegenüber seinem Gast (Ausländer) bestätigt. Dies bedeutet, dass die einladende Person (für den Fall, dass der Gast keine ausreichenden finanziellen Möglichkeiten hat, um seine Ausgaben während des Aufenthalts in Deutschland zu bezahlen) verpflichtet ist, die mit dem Aufenthalt verbundenen Kosten zu übernehmen.
Das Dokument, bzw. die Prüfung soll sicherstellen, dass Du während des Aufenthalts Deiner osteuropäischen Bekanntschaft in Deutschland für sie sorgen kannst.
Die Einladung ist ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig. Das Visum kann 3 Monate vor Reiseantritt beantragt werden.
Die Einladung muss im Original bei dem Konsulat vorgelegt werden. Das bedeutet, dass nachdem Du die Einladung erhalten hast, diese per Post nach Osteuropa zu Deiner Bekanntschaft senden musst.
Zudem muss eine Kopie Deines Passes (der einladenden Person) beigefügt werden.
Wo bekomme ich eine formelle Einladung?
Eine Einladung kann sowohl von deutschen Staatsangehörigen als auch von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit rechtmäßigem Wohnsitz in Deutschland ausgestellt werden. Bei der Ausstellung einer Einladung ist es erforderlich, Angaben zur Höhe des Einkommens zu machen, die es ermöglichen, Verpflichtungen für die Dauer des Aufenthalts eines ausländischen Gastes zu übernehmen.
Die Verpflichtungserklärung wird von der örtlichen Ausländerbehörde der einladenden Person ausgestellt.
Bei Deiner Ausländerbehörde erhältst Du eine Liste der erforderlichen Unterlagen und ein Antragsformular für die Bearbeitung einer Einladung. Um eine Verpflichtungserklärung zu beantragen, musst Du einen Termin vereinbaren.
Formlose Einladung
Es gibt eine Alternative zum Ausstellen einer offiziellen Einladung: Die Dame kann auch eine formlose Einladung einreichen. Eine formlose Einladung erfordert keine offizielle Bescheinigung der Ausländerbehörde und benötigt auch keine Einkommensnachweise der einladenden Person.
Kostenlose Muster-Einladungsformulare findet man auf den Websites der Visa-Zentren, die für die Beantragung Visa zuständig sind. Bevor eine solche Einladung verfasst wird, empfehlen wir, dass sich die Dame an ein Visa-Center oder ein Reisebüro, welches auf die Beantragung von Visa für Deutschland spezialisiert ist, wendet.
Die formlose Einladung ist ein Dokument, welches Du zuhause selbst schreiben und drucken kannst. Es muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und sollte die folgenden Informationen enthalten:
- Angaben zur einladenden Person: Nachname, Vorname, Adresse, Telefonnummer.
- Angaben zu der Person, für die die Einladung ausgestellt wurde: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitzadresse, Telefonnummer.
- Angaben zur geplanten Reise unter Angabe der Aufenthaltsdauer und des Aufenthaltszwecks.
Eine Einladung in freier Form, die zum Öffnen eines Visums vorgesehen ist, muss die Originalunterschrift der einladenden Person enthalten und anschließend per Post oder mit Hilfe eines Kurierdienstes versandt werden. Es ist auch wichtig, das Datum anzugeben, an dem die Einladung erstellt wurde.
Bei der Einladung in freier Form muss eine Kopie des Ausweises der einladenden Person beigefügt werden.
Schengen oder nationales Visum: Was ist der zweckmäßige Aufenthalt in Deutschland?
Denke daran, dass für kurzfristige Reisen nach Deutschland (für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen) ein Schengen-Visum erforderlich ist.
Für einen längeren Aufenthalt im Inland (Aufenthalt länger als 90 Tage) ist ein nationales Visum erforderlich.
Um ein nationales Visum für die Eheschließung oder Visum für den Nachzug des Ehegatten zu beantragen (falls die Ehe nicht in Deutschland geschlossen wurde), muss eine offizielle Einladung mit Bestätigung der Einkommensverhältnisse des Ehegatten ausgestellt werden.